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Dahaaaachs, mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde. Einen eigenen Straftatbestand stellt dies etwa im französischen Strafrecht dar («Outrage à agent public», Artikel 433-5 Code pénal), nicht jedoch in Deutschland und Österreich.

Das Bild erklärt sich von selbst, zumindest, wenn man schonmal versucht hat, in Berlin zeitnah irgendeine Art Stempel zu organisieren. Mit zeitnah meine ich wirklich nicht von heute auf Morgen. Ich meine innerhalb der nächsten 6 Monate. Oder bis zur Flughafen-Eröffnung. 

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